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Rezertifizierung:
Lt.
Beschluss der MV 2010 in Würzburg gelten für alle Berufsgruppen
seither die folgenden
Rezertifizierungskriterien für
berufsspezifische ICAK-D-Diplome:
-
Besuch einer Jahres-oder Sommertagung ICAK-D
-
Verfassen eines Jahrbuchartikels
-
Teilnahme an einem AK-Seminar aus dem ICAK-D-Terminplan
-
Absolvierung des CMD-Diploms
Der
Diplominhaber muss den Nachweis der Rezertifizierung
eigenverantwortlich an die Geschäftsstelle unter
as@icak-d.de
bzw. per Fax an: 03212-1240979 melden.
Sonderfall: A-Diplome IMAK
ICAK-D wird alle A-Diplome der IMAK weiterhin auf der Webseite
anzeigen, sofern eines der Rezertifizierungskriterien gemäß
Beschluss der MV 2009 (s. auch ICAK-D-Rundschreiben Febr. 2009)
erfüllt ist. Folgende Rezertifizierungskriterien wurden festgelegt,
davon muss eines nachgewiesen werden:
Besuch einer Jahrestagung ICAK-D oder Verfassen eines
Jahrbuchartikels oder Teilnahme an einem Level III Kurs oder
Absolvierung des CMD-Diploms oder Teilnahme am COPA-Praktikum im
Zeitraum Jan. 2007 bis Jan. 2011.
Bitte melden Sie sich mit dem entsprechenden Nachweis direkt an die
Geschäftsstelle unter as@icak-d.de
bzw. per Fax an: 03212-1240979.
Achtung:
Die Frist zur Rezertifizierung der
IMAK-A-Diplome endet mit der Jahrestagung 23. Januar 2011 in
Würzburg! Nicht-rezertifizierte IMAK-A-Diplome verschwinden nach
diesem Zeitpunkt von der ICAK-D-Webseite!
Rezertifizierung
ab 2011:
-
Lt. Beschluss der AOMV vom 12.06.2010 in Aiterbach (Protokoll im
Internen Bereich) erscheinen auf der Webseite ab 2011 nur noch
Diplome mit Jahreszahl,
neue Diplome
werden ab 2011 nur noch mit
Jahreszahl vergeben.
-
Die Rezertifizierung hat alle 3 Jahre nach den geltenden
Kriterien zu erfolgen (siehe dazu Protokoll MV Würzburg 2010)
-
Auch die Teilnahme an Kursen der anderen Veranstalter wie AMS
oder Kursen in der Schweiz wird zur Rezertifizierung anerkannt,
allerdings muss dazu eine Kopie der
Teilnahmebestätigung an die Geschäftsstelle (GST) geschickt
werden, bei ICAK-D-Kursen reicht die Mitteilung, wann welcher
Kurs besucht wurde.
-
Die Diplominhaber erhalten von der GST jeweils am 30.11. ein
Erinnerungsschreiben und müssen sich
bis zum 15.01. des darauffolgenden
Jahres mit dem Nachweis der Rezertifizierung zurückmelden,
sonst verschwindet das Diplom von der Webseite.
Studentenrabatt:
Studenten erhalten gegen Nachweis mit
der Kursanmeldung einen
Rabatt in Höhe von 50% auf alle von ICAK-D und AMS veranstalteten
Kurse. Der Nachlass gilt sowohl für Medizinstudenten,
Studenten der Zahnmedizin als auch Schüler von HP- und PH-Schulen.
In
Bezug auf den Jahresbeitrag muss
der Student jeweils bis 30.11.
den Nachweis für das kommende Jahr erbringen um ebenfalls eine
Ermäßigung von 50% zu erhalten;
andernfalls wird der volle Mitgliedsbeitrag zum Jahreswechsel
eingezogen und auch bei späterer Vorlage eines Studentenausweises
nicht zurückerstattet.
Für
Sommer- und Jahrestagung erfolgt kein Nachlass.
Studenten werden bei ICAK-D als Fördermitglieder geführt.
Materialtest
Es
besteht für alle Zahnärzte, Ärzte und Therapeuten die Möglichkeit
für einen zusätzlichen Eintrag auf unserer Webseite, wenn sie eine
AK-Testung gemäß ICAK-D-Standard von Zahnmaterialien durchführen.
Falls Sie sich bisher noch nicht bei der Geschäftsstelle gemeldet
haben, so holen Sie dies bitte schnellstmöglich nach unter
as@icak-d.de
bzw. per Fax an: 03212-1240979.
Die
Liste der
Therapeuten, die Materialtests durchführen
finden sie
HIER.
Amalgamfreiheit
Das
erklärte Ziel von ICAK-D ist es, eine
amalgamfreie Gesellschaft zu sein; auch dies wird
entsprechend auf der Therapeutenliste angezeigt. Falls Sie Mitglied
sind, keine Amalgamfüllungen mehr legen und bisher noch nicht als
"Amalgamfreie Praxis" auf der Webseite erscheinen, so teilen Sie
dies bitte der Geschäftsstelle unter
as@icak-d.de
(bzw. per Fax: 03212-1240979) mit.
Praxisgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen können nur als
„amalgamfrei“ aufgenommen werden, wenn sie komplett amalgamfrei
arbeiten!
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter Punkt 9 des
Protokolls der Mitgliederversammlung in Zell/Mosel 2009 sowie unter
Punkt 2 des Protokolls der MV in Würzburg 2010 (Interner Bereich).
Wichtige aktuelle Information für Heilpraktiker
Das Bundesverwaltungsgericht spricht sich für eine Anpassung der
Beihilfesätze für Heilpraktiker aus (Urteil vom 12.11.09; Quelle
BDHN Mitglieder - Mailinfo).
Danach sind die Beihilfesätze entsprechend der amtlichen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ bis 2,3 fachen Satz) für
Heilpraktiker erstattungsfähig.
Frühere Artikel unter
Aktuelles finden Sie unter "Publikationen"
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