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Rezertifizierung:

 

Lt. Beschluss der MV 2010 in Würzburg gelten für alle Berufsgruppen seither die folgenden Rezertifizierungskriterien für berufsspezifische ICAK-D-Diplome: 

  • Besuch einer Jahres-oder Sommertagung ICAK-D

  • Verfassen eines Jahrbuchartikels

  • Teilnahme an einem AK-Seminar aus dem ICAK-D-Terminplan

  • Absolvierung des CMD-Diploms

Der Diplominhaber muss den Nachweis der Rezertifizierung eigenverantwortlich an die Geschäftsstelle unter as@icak-d.de bzw. per Fax an: 03212-1240979 melden.

 
Sonderfall: A-Diplome IMAK

ICAK-D wird alle A-Diplome der IMAK weiterhin auf der Webseite anzeigen, sofern eines der Rezertifizierungskriterien gemäß Beschluss der MV 2009 (s. auch ICAK-D-Rundschreiben Febr. 2009) erfüllt ist. Folgende Rezertifizierungskriterien wurden festgelegt, davon muss eines nachgewiesen werden:

Besuch einer Jahrestagung ICAK-D oder Verfassen eines Jahrbuchartikels oder Teilnahme an einem Level III Kurs oder Absolvierung des CMD-Diploms oder Teilnahme am COPA-Praktikum im Zeitraum Jan. 2007 bis Jan. 2011.
Bitte melden Sie sich mit dem entsprechenden Nachweis direkt an die Geschäftsstelle unter as@icak-d.de bzw. per Fax an: 03212-1240979.


Achtung: Die Frist zur Rezertifizierung der IMAK-A-Diplome endet mit der Jahrestagung 23. Januar 2011 in Würzburg! Nicht-rezertifizierte IMAK-A-Diplome verschwinden nach diesem Zeitpunkt von der ICAK-D-Webseite!

 


Rezertifizierung ab 2011:
 

  1. Lt. Beschluss der AOMV vom 12.06.2010 in Aiterbach (Protokoll im Internen Bereich) erscheinen auf der Webseite ab 2011 nur noch Diplome mit Jahreszahl, neue Diplome werden ab 2011 nur noch mit Jahreszahl vergeben.

  2. Die Rezertifizierung hat alle 3 Jahre nach den geltenden Kriterien zu erfolgen (siehe dazu Protokoll MV Würzburg 2010)

  3. Auch die Teilnahme an Kursen der anderen Veranstalter wie AMS oder Kursen in der Schweiz wird zur Rezertifizierung anerkannt, allerdings muss dazu eine Kopie der Teilnahmebestätigung an die Geschäftsstelle (GST) geschickt werden, bei ICAK-D-Kursen reicht die Mitteilung, wann welcher Kurs besucht wurde.

  4. Die Diplominhaber erhalten von der GST jeweils am 30.11. ein Erinnerungsschreiben und müssen sich bis zum 15.01. des darauffolgenden Jahres mit dem Nachweis der Rezertifizierung zurückmelden, sonst verschwindet das Diplom von der Webseite.


 

Studentenrabatt:

 

Studenten erhalten gegen Nachweis mit der Kursanmeldung einen Rabatt in Höhe von 50% auf alle von ICAK-D und AMS veranstalteten Kurse. Der Nachlass gilt sowohl für Medizinstudenten, Studenten der Zahnmedizin als auch Schüler von HP- und PH-Schulen.

 

In Bezug auf den Jahresbeitrag muss der Student jeweils bis 30.11. den Nachweis für das kommende Jahr erbringen um ebenfalls eine Ermäßigung von 50% zu erhalten; andernfalls wird der volle Mitgliedsbeitrag zum Jahreswechsel eingezogen und auch bei späterer Vorlage eines Studentenausweises nicht zurückerstattet.

 

Für Sommer- und Jahrestagung erfolgt kein Nachlass.

 

Studenten werden bei ICAK-D als Fördermitglieder geführt.

 


 

Materialtest
 

Es besteht für alle Zahnärzte, Ärzte und Therapeuten die Möglichkeit für einen zusätzlichen Eintrag auf unserer Webseite, wenn sie eine AK-Testung gemäß ICAK-D-Standard von Zahnmaterialien durchführen.

Falls Sie sich bisher noch nicht bei der Geschäftsstelle gemeldet haben, so holen Sie dies bitte schnellstmöglich nach unter as@icak-d.de bzw. per Fax an: 03212-1240979.

Die Liste der Therapeuten, die Materialtests durchführen finden sie HIER.

 

Amalgamfreiheit

 

Das erklärte Ziel von ICAK-D ist es, eine amalgamfreie Gesellschaft zu sein; auch dies wird entsprechend auf der Therapeutenliste angezeigt. Falls Sie Mitglied sind, keine Amalgamfüllungen mehr legen und bisher noch nicht als "Amalgamfreie Praxis" auf der Webseite erscheinen, so teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle unter as@icak-d.de (bzw. per Fax: 03212-1240979) mit.

Praxisgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen können nur als „amalgamfrei“ aufgenommen werden, wenn sie komplett amalgamfrei arbeiten!

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter Punkt 9 des Protokolls der Mitgliederversammlung in Zell/Mosel 2009 sowie unter Punkt 2 des Protokolls der MV in Würzburg 2010 (Interner Bereich).

 


 

Wichtige aktuelle Information für Heilpraktiker

Das Bundesverwaltungsgericht spricht sich für eine Anpassung der Beihilfesätze für Heilpraktiker aus (Urteil vom 12.11.09; Quelle BDHN Mitglieder - Mailinfo).
Danach sind die Beihilfesätze entsprechend der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ bis 2,3 fachen Satz) für Heilpraktiker erstattungsfähig.

 


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